Ernährungstherapie
Ihr Arzt hat bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt, die durch eine Ernährungs-umstellung positiv beeinflusst werden kann. Damit ist die Ernährungstherapie eine wichtige Ergänzung zur ärztlichen Behandlung. Viele Ärzte und Patienten haben erkannt, dass diese Unterstützung der ärztlichen Therapie zu einer deutlichen Verbesserung der Blutwerte und verschiedener Krankheitsbilder führt.
Möchten Sie eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch nehmen, so benötigen Sie dazu eine ärztliche Zuweisung bzw. eine Notwendigkeits-bescheinigung.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen diese Leistung im Rahmen des §43 SGB V.